vorheriges Dokument
nächstes Dokument

39.2.3 Auflösung des Bausparvertrages

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1302
Die steuerliche Bindungsfrist eines prämienbegünstigten Bausparvertrages beträgt 6 Jahre ab Vertragsabschluss. Im Jahr der Auflösung des Bausparvertrages (Rückzahlung des gesamten oder auch nur eines Teiles des Guthabens) besteht nur ein aliquoter Prämienanteil für volle Kalendermonate. Erfolgt die Auflösung des Bausparvertrages zB am 10. September, so steht die Prämienbegünstigung für 8 Monate zu. Zur vorzeitigen Auflösung siehe Rz 1314 ff.

Randzahl 1303: entfällt

Stichworte