Stichwort/Leitsatz | Erkenntnisse |
Abfertigung (siehe Rz 1167) | |
Fremdunüblichkeit einer freiwilligen - familienfremden Dienstnehmern nicht gewährten - Abfertigung | |
Fremdunüblich, wenn an den Betriebsübernehmer im Rahmen einer unentgeltlichen Betriebsübergabe geleistet | |
Abgeltungsbeträge gemäß § 98 ABGB (siehe Rz 1147) familienhafter Natur, keine Betriebsausgaben | |
Allgemeine Kriterien für Angehörigenvereinbarungen (siehe Rz 1130 ff) Publizität, eindeutiger und klarer Inhalt, Fremdvergleich | |
Angehörige - Personenkreis (siehe Rz 1129) | |
Angemessenheit - Allgemein | |
Gehälter siehe "Gehaltszahlungen" | hinsichtlich der Judikaturfundstellen vgl. die bei den jeweiligen Stichwörtern angeführten Erkenntnis |
Geschäftsführerbezüge siehe "Gesellschafter-Geschäftsführer" | |
Gewinnbeteiligung des echten stillen Gesellschafters siehe "Stille Gesellschaft" | |
Mietzins siehe "Mietvertrag" | |
Sponsorleistungen siehe "Sponsorzahlungen" | |
Taschengeldähnliches Leistungsentgelt | |
Unangemessen hohes Leistungsentgelt | |
Bereitschaftsdienst (bei Dienstverhältnis) | |
Fremdunüblichkeit bei Nichtvorliegen einer Vereinbarung, ob Telefondienst Bereitschaftsdienst oder Vollarbeitszeit darstellt | |
Fremdunüblichkeit bei Bestehen eines Großteiles der Arbeitsleistung in Bereitschaftsdienst | |
Betriebsübergabe (siehe Rz 1221) Zulässigkeit des Fremdvergleiches bei Unentgeltlichkeit | VwGH 19.9.1989, 86/14/0157 |
Beweiswürdigung (siehe Rz 1130 ff) Vornahme anhand von Fremdvergleich, klarer Inhalt, Publizität |