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17.2 Besondere Anträge des Steuerpflichtigen (§ 63 Abs. 2 EStG 1988)

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 1043
Der Arbeitnehmer kann im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung einen niedrigeren Freibetrag beantragen oder auf die Ausstellung eines Freibetragsbescheides verzichten. Ein von den Freibeträgen des entsprechenden Einkommensteuerbescheides abweichender höherer Freibetrag kann - ausgenommen gemäß § 63 Abs. 4 EStG 1988 - nicht beantragt werden.

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