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6.4 Anrechnung des allgemeinen Werbungskostenpauschbetrages gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 412
Auf den Pauschbetrag gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 wird im Rahmen des Freibetrags- oder Veranlagungsverfahrens automatisch der allgemeine Werbungskostenpauschbetrag gemäß § 16 Abs. 3 EStG 1988 angerechnet. Bei mehreren Pauschbeträgen gemäß § 17 Abs. 6 EStG 1988 erfolgt die Kürzung nur einmal.

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