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5.9.15 Haftung

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 366a
Zahlungen des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH auf Grund einer Inanspruchnahme als Haftender für Sozialversicherungsbeiträge und Abgabenschulden der GmbH sind grundsätzlich Werbungskosten, weil sie mit seiner Funktion als Gesellschafter in keinem Zusammenhang stehen. Solche Haftungsinanspruchnahmen können auch Geschäftsführer von GmbH treffen, die an der Gesellschaft nicht beteiligt sind (VwGH 30.5.2001, 95/13/0288; VwGH 10.9.1987, 86/13/0149).

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