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3.3.20 Getränke im Betrieb (§ 3 Abs. 1 Z 18 EStG 1988)

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

Rz 100
Getränke, die der Arbeitgeber zum Verbrauch im Betrieb unentgeltlich oder verbilligt abgibt, sind steuerfrei, wobei es gleichgültig ist, um welche Art von Getränken es sich handelt.

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