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7.3.8 Ermittlung des Ausmaßes der Gebäudenutzung

BMF06 0104/9-IV/6/0022.3.2005

7 Absetzung für Abnutzung (§§ 7, 8 EStG 1988)

7.3 Gebäude

Rz 3162
Das Ausmaß der Gebäudenutzung für einen bestimmten Verwendungszweck ist grundsätzlich nach der Nutzfläche (ohne Keller-, Dachboden-, Abstellräume uÄ) zu ermitteln. Ergibt diese Ermittlungsmethode auf Grund der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles keine befriedigenden Ergebnisse, so kann auch ein anderer Aufteilungsschlüssel (insbesondere die Kubatur) herangezogen werden (siehe Rz 558 ff).

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