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9.4.7 Auslandspensionen

BMF07 2501/4-IV/7/0116.12.2005

9 EINKÜNFTE AUS NICHTSELBSTÄNDIGER ARBEIT (§ 25 EStG 1988)

9.4 Pensionen (§ 25 Abs. 1 Z 2 und 3 EStG 1988)

Rz 687
Firmenpensionen, die ein Arbeitnehmer von seinem ehemaligen ausländischen Arbeitgeber erhält, fallen unter § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988. Pensionen aus einer ausländischen gesetzlichen Sozialversicherung sind gemäß § 25 Abs. 1 Z 3 lit. c EStG 1988 nur dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, wenn sie Pensionen aus einer gesetzlichen (inländischen) Sozialversicherung entsprechen. Bei der Besteuerung dieser Pensionen sind bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten.

Zusatzinformationen:

Betroffene Normen:

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