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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2004

BMF07 0104/7-IV/7/0312.1.20042004Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2004

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Unterhaltsleistungen, Regelbedarfsätze

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich per 1. Juli angepasst. Damit für steuerliche Belange unterjährig keine unterschiedlichen Beträge zu berücksichtigen sind, sind die nunmehr gültigen Regelbedarfsätze für das gesamte Kalenderjahr 2004 heranzuziehen.

Altersgruppe

 

0 bis 3 Jahre

157 Euro

bis 6 Jahre

200 Euro

bis 10 Jahre

258 Euro

bis 15 Jahre

296 Euro

bis 19 Jahre

348 Euro

bis 28 Jahre

438 Euro

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002), verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Dieser Erlass wird im AÖFV verlautbart.

12. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Mag. Treer

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Unterhaltsleistungen, Regelbedarfsätze

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