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DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds

BMFB 1087/1-IV/4/0416.8.20042004

EAS 2486

Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet.

Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke.

Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt, noch wenn in diese indirekt über Immobilienfonds investiert wird.

16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 40 ImmoInvFG, Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003
DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
DBA CH (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Nachlaß- u. Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 63/1975
DBA F (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 614/1994
DBA H (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Nachlaß- und Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 51/1976
DBA S (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 212/1963
DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983

Schlagworte:

Immobilien-Investmentfonds, Wertpapierfonds, Transparenzprinzip, Freistellungsmethode, Befreiungsmethode, Progressionsvorbehalt

Stichworte