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Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen

BMF04 0103/2-IV/4/032.7.20032003Neuregelung des Behördenweges betr. Amtshilfeersuchen

Im Zuge der Reorganisation der Finanzverwaltung erscheint auch eine Anpassung der internen Verfahrensschritte bei der Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Amtshilfeersuchen geboten. Die nachstehende Regelung dient der bundeseinheitlichen Vorgangsweise bei Anwendung der Bestimmungen über die zwischenstaatliche Amtshilfe.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EG-AHG, EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994

Schlagworte:

Amtshilfe

Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder aus dem Ausland einlangende Antworten auf österreichische Amtshilfeersuchen vom UID-Büro direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.

 

Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt.

2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Anmerkungen:
Die Rechtsgrundlage sind ALLE von Österreich abgeschlossenen DBAs, die einen Nachrichtenartikel enthalten.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EG-AHG, EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994

Schlagworte:

Amtshilfe

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