Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | EG-AHG, EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994 |
Schlagworte: | Amtshilfe |
Ersuchen um Einleitung eines Amtshilfeverfahrens (Amtshilfeersuchen) nach dem Nachrichtenartikel eines Doppelbesteuerungsabkommens oder nach den Bestimmungen des EG-Amtshilfegesetzes (EG-AHG) sind ab sofort seitens des das Verfahren anstrebenden Finanzamtes bzw. der Großbetriebsprüfung direkt an die zuständige Behörde im Sinne der jeweils anzuwendenden Rechtsvorschriften über die Leistung zwischenstaatlicher Amtshilfe (UID-Büro) weiter zu leiten. Dementsprechend werden auch eingehende ausländische Amtshilfeersuchen oder aus dem Ausland einlangende Antworten auf österreichische Amtshilfeersuchen vom UID-Büro direkt an das im Verfahren zuständige Finanzamt auf direktem Weg weiter geleitet.
Die dieser Erlassregelung entgegen stehenden Regelungen in bestehenden Erlässen werden hiedurch aufgehoben. Zoll- und verbrauchsteuerrechtliche Zuständigkeitsregelungen bleiben jedoch unberührt.
2. Juli 2003 Für den Bundesminister: Jirousek
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Anmerkungen:
Die Rechtsgrundlage sind ALLE von Österreich abgeschlossenen DBAs, die einen Nachrichtenartikel enthalten.
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | EG-AHG, EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr. 657/1994 |
Schlagworte: | Amtshilfe |