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Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2003

BMF07 0104/1-IV/7/031.1.20032003Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2003

In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden.

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Verweise:

§ 33 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Für das Jahr 2003 gelten für die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen folgende monatliche Regelbedarfsätze: Altersgruppe 0 bis 3 Jahre 155 Euro

bis 6 Jahre 198 Euro

bis 10 Jahre 255 Euro

bis 15 Jahre 293 Euro

bis 19 Jahre 344 Euro

bis 28 Jahre 434 Euro

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung der Regelbedarfsätze wird auf die Ausführungen in den Rz 795 bis 804 der Lohnsteuerrichtlinien 2002 (LStR 2002), verwiesen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden.

Dieser Erlass wird im AÖFV verlautbart.

14. Jänner 2003 Für den Bundesminister: i.V. Dr. Leitner

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Verweise:

§ 33 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

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