EAS 2280
Schüttet eine österreichische GmbH an ihre zu 99% beteiligte deutsche Mutter-KG eine Dividende aus, die steuerlich einer brasilianischen Kapitalgesellschaft zuzurechnen ist, weil sie die 100%-Kommanditistin der deutschen Mutter-KG ist, dann kann keine Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 in Anspruch genommen werden. Denn eine deutsche KG kann - trotz bloß vermögensverwaltender Tätigkeit - diese Begünstigung nicht vermitteln, soweit daran eine in einem Drittstaat ansässige Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Von der brasilianischen Gesellschaft könnte aber auf der Grundlage von Artikel 10 DBA-Österreich/Brasilien eine Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten erwirkt werden.
23. April 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 94a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Dividenden, Kapitalertragsteuerbefreiung, Rückerstattungsverfahren, Personengesellschaften, vermögensverwaltende Tätigkeit |