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Doppelansässige Kanalinselgesellschaft mit Betriebstätte in einem afrikanischen Staat

BMFÖ 8/9-IV/4/0210.12.20022002

EAS 2177

Hat eine österreichische Kapitalgesellschaft auf der Insel Man eine Tochtergesellschaft errichtet, die in einem afrikanischen Staat eine aktiv tätige Betriebstätte unterhält, und wird die Geschäftsleitung dieser Kanalinselgesellschaft nach Österreich verlegt, dann tritt die Kanalinselgesellschaft hiermit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein.

Als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaft wird sie berechtigt sein, nach Maßgabe der (derzeit im Veröffentlichungsstadium stehenden) § 48 BAO-Verordnung zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die Steuerbefreiung der afrikanischen Betriebstättengewinne in Anspruch zu nehmen.

10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Vermeidung von Doppelbesteuerung, BGBl. II Nr. 474/2002

Schlagworte:

Doppelansässigkeit, doppelansässige Gesellschaften, Ort der Geschäftsleitung, Betriebstättengewinne, Steuerbefreiung

Stichworte