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Erbschaftsbesteuerung von "Auslandsdeutschen" mit deutschem Liegenschaftserwerb

BMFK 837/1-IV/4/0211.11.20022002

EAS 2167

Wird von einem deutschen Steuerberater die Auskunft erteilt, dass eine "Auslandsdeutsche" bei Antritt einer Erbschaft mit deutschem Liegenschaftsvermögen einer höheren Besteuerung unterliegt als in Deutschland Ansässige, dann kann im Fall einer solchen behaupteten unterschiedlichen Besteuerung der Ansässigen und Nichtansässigen keine Verletzung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern gesehen werden; auch dann nicht, wenn der Erblasser in Deutschland ansässig war. Denn das Abkommen teilt lediglich die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Staaten auf, greift aber nicht in die Frage ein, in welcher Höhe die Besteuerungsansprüche der beiden Staaten zu ermitteln sind. Dies richtet sich ausschließlich nach dem inländischen Recht der beiden Staaten.

Wird auch in Belgien belegener Grundbesitz geerbt, dann könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO eine Steuerfreistellung gewährt werden, wenn dieser Erwerbsvorgang auch in Belgien einer der österreichischen Erbschaftssteuer vergleichbaren Steuerbelastung unterworfen wird.

11. November 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955

Schlagworte:

Liegenschaftsvermögen, unbewegliches Vermögen, Ansässigkeit, vergleichbare Steuerbelastung

Stichworte