EAS 2186
Für die Beurteilung der Frage, ob im Fall einer Auflösung eines vom Großvater errichteten US-Discretionary Trusts (durch den US-Kapitalvermögen 21 Jahre nach dem Tod der Kinder auf die Enkelkinder übergehen soll) österreichische Erbschafts- oder Schenkungssteuer ausgelöst wird, wäre eine aufwendige Untersuchung der tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten erforderlich, die nicht im ministeriellen EAS-Verfahren vorgenommen werden kann.
Allerdings lässt sich folgende vereinfachende Aussage treffen: Wenn in einem derartigen Fall auf der Grundlage des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens auf US-Seite ein Besteuerungsrecht hinsichtlich des Vermögensüberganges in Anspruch genommen wird, dann würde Österreich hinsichtlich der in Österreich lebenden Enkelkinder korrespondierend dazu gemäß dem Abkommen Steuerfreistellung von der Erbschafts- und Schenkungssteuer gewähren.
10. Dezember 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | US-Discretionary Trust, Auflösung, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Steuerfreistellung |