EAS 2075
Übernimmt ein in Brasilien lebender österreichischer Staatsbürger von einem österreichischen Unternehmen den Auftrag zur Erbringung von Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Marktausbau und der Distributionserweiterung in Brasilien, dann kann nicht im Rahmen des ministeriellen Auskunftsverfahrens eine Feststellung darüber getroffen werden, ob die Unternehmensberatung die Kriterien des BMF-Erlasses AÖF Nr. 265/1992 erfüllt und folglich als freiberufliche Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird: VwGH 20.10.1982, 81/13/0083), im zweiten Fall wäre hingegen keine inländische Abzugspflicht gegeben (denn nur eine physisch in Österreich ausgeübte Beratungstätigkeit löst für gewerbliche Beratungseinkünfte inländische beschränkte Steuerpflicht aus: EAS 727).
Infolge der vom OECD-Modell abweichenden Fassung des Artikels 14 DBA-Brasilien wird bei freiberuflichen Beratungseinkünften die inländische Steuerpflicht auch abkommensrechtlich bestätigt, wobei gemäß Artikel 23 des Abkommens die inländische Abzugssteuer auf die brasilianische Einkommensteuer anzurechnen ist.
Die hier entscheidende Frage der Einkünftezuordnung erfordert daher eine entsprechend tiefgehende Sachverhaltsuntersuchung und -beurteilung, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann und daher den Abgabenbehörden der ersten Instanz vorbehalten bleiben muss.
17. Juni 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976 |
Schlagworte: | Unternehmensberater, Beratungstätigkeit, Distributionserweiterung, Marktausbau, freiberufliche Beratungseinkünfte, gewerbliche Beratungseinkünfte, Inlandsverwertung, Verwertung im Inland, Ort der physischen Tätigkeit, Anrechnungsverfahren, Einkünftezuordnung |
Verweise: | VwGH 20.10.1982, 81/13/0083 |