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Dienstnehmerentsendung nach Deutschland durch die inländische Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft

BMF04 1482/24-IV/4/023.6.20022002

EAS 2069

Beachte:
Die Aussagen dieser EAS-Auskunft sind gemäß Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, überholt.

Werden die Dienstnehmer der inländischen Betriebstätte einer deutschen Anlagenbaugesellschaft für die Dauer von 5 Monaten zur Inbetriebnahme von Wasseraufbereitungsanlagen nach Deutschland entsandt, dann lässt sich aus dieser Sachverhaltsbeschreibung noch nicht mit Sicherheit eine Aussage darüber treffen, ob die Steuerbefreiung gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zusteht. Dies wird dann nicht der Fall sein, wenn die Entsendung in ihrer wirtschaftlichen Funktion einer Personalgestellung vergleichbar ist, die der Installation der von der deutschen Anlagenbaugesellschaft gelieferten Wasseraufbereitungsanlagen dient; denn die Steuerbefreiung gilt nur für Entsendungen im Zusammenhang mit begünstigten Vorhaben inländischer Anlagenerrichter (AÖF Nr. 197/1999).

Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn die österreichische Betriebstätte mit der Errichtung der Anlage beauftragt worden ist und zu ihrer Inbetriebnahme die Entsendung der Dienstnehmer nach Deutschland erfolgt ist.

03. Juni 2002
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Dienstnehmerentsendungen, Anlagenbaugesellschaften, Anlagenerrichtungsgesellschaften, inländische Betriebstätten, Personalgestellung, Steuerbefreiung, begünstigte Vorhaben

Verweise:

BMF 30.07.1999, 07 0101/30-IV/7/99
BMF 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014

Stichworte