EAS 2014
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden.
03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | abweichendes Wirtschaftsjahr, Gewinnermittlungszeitraum, Betriebstättengewinnermittlung |