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Umstieg auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr bei der inländischen Betriebstätte einer deutschen GmbH

BMF04 1482/16-IV/4/023.4.20022002

EAS 2014

Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung nach den Grundsätzen des § 5 EStG zu erfolgen, sodass gemäß § 2 Abs. 5 EStG eine Betriebstättengewinnermittlung nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr zulässig ist. Die finanzamtliche Zustimmung gemäß § 2 Abs. 7 EStG ist zwar erforderlich, wird aber bei Vorliegen gewichtiger betrieblicher Gründe (Umstellung des Gewinnermittlungszeitraumes durch die deutsche GmbH in Deutschland) nicht versagt werden.

03. April 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 2 Abs. 5 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

abweichendes Wirtschaftsjahr, Gewinnermittlungszeitraum, Betriebstättengewinnermittlung

Stichworte