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DBA-Verhandlungen mit Singapur

BMFH 945/1-IV/4/018.2.20012001

EAS 1799

 

 

Mit Singapur sind derzeit Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen im Gange, die noch heuer abgeschlossen werden sollen. Über die künftigen Auswirkungen des Abkommens auf Gewinnausschüttungen einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine in Singapur errichtete Aktiengesellschaft kann zurzeit noch keine Aussage abgegeben werden. Nach geltender Rechtslage unterliegen die Gewinnausschüttungen jedenfalls der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer. Soferne die Singapur-AG ein steuerlich anzuerkennendes Darlehen an ihre österreichische Vertriebsgesellschaft vergibt, das weder unmittelbar noch mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist, unterliegen die hiefür gezahlten Zinsen keiner inländischen Steuerpflicht.

8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 93 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 98 Z 5 lit. b EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Ausschüttungen

Verweise:

DBA SGP (E), Doppelbesteuerungsabkommen Singapur (Einkommensteuer), BGBl. III Nr. 248/2002

Stichworte