EAS 1799
Mit Singapur sind derzeit Verhandlungen über ein Doppelbesteuerungsabkommen im Gange, die noch heuer abgeschlossen werden sollen. Über die künftigen Auswirkungen des Abkommens auf Gewinnausschüttungen einer österreichischen Tochtergesellschaft an eine in Singapur errichtete Aktiengesellschaft kann zurzeit noch keine Aussage abgegeben werden. Nach geltender Rechtslage unterliegen die Gewinnausschüttungen jedenfalls der 25%igen österreichischen Kapitalertragsteuer. Soferne die Singapur-AG ein steuerlich anzuerkennendes Darlehen an ihre österreichische Vertriebsgesellschaft vergibt, das weder unmittelbar noch mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist, unterliegen die hiefür gezahlten Zinsen keiner inländischen Steuerpflicht.
8. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 93 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Ausschüttungen |
Verweise: | DBA SGP (E), Doppelbesteuerungsabkommen Singapur (Einkommensteuer), BGBl. III Nr. 248/2002 |