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US-Sozialversicherungsrenten

BMFP 640/1-IV/4/015.2.20012001

EAS 1794

 

 

Eine US-Sozialversicherungspension, die an eine in Österreich ansässige pensionierte Lehrerin gezahlt wird, ist gemäß Artikel 18 Abs 1 lit. b DBA-USA in Österreich von der Besteuerung freizustellen; und zwar auch dann, wenn der Lehrerin die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen wird.

Im EAS-Verfahren kann wohl vermutet, nicht aber mit Sicherheit bestätigt werden, dass die Zahlungen des "New York State Teachers Retirement System" und "United States Treasury" unter den Begriff "Zahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und andere öffentliche Ruhegehälter" im Sinn der zitierten Bestimmung des Art. 18 fallen. Denn würden sie unter Artikel 19 fallen, wäre die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft schädlich.

Angesichts des Umstandes, dass die fast 80jährige Lehrerin mittlerweile in Österreich besachwaltert wird und umfangreiche grenzüberschreitende Ermittlungshandlungen ihr nicht mehr zumutbar sind, erscheint es empfehlenswert, sich unter Bezugnahme auf die vorliegende EAS-Auskunft vom zuständigen Finanzamt bestätigen zu lassen, dass unter den gegebenen Umständen ein Zuordnungerfordernis unter Artikel 18 Abs. 1 lit. b DBA-USA glaubhaft und folglich die Steuerfreiheit in Österreich gewährleistet ist.

05. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 18 Abs. 1 lit. b DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Art. 19 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998

Schlagworte:

Renten, Ruhegehalt, Ruhegehälter

Stichworte