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Deutsche und schweizerische Referenten bei inländischen Seminarreihen

BMFP 669/1-IV/4/017.6.20012001

EAS 1859

Veranstaltet ein inländisches Unternehmen, das elektromagnetische medizinische Produkte vertreibt, Seminarreihen (Grundseminare für die Mitarbeiter des Strukturvertriebes, Verkaufsworkshops und Produkt- und Schulungsveranstaltungen für Ärzte), mit deutschen und schweizerischen Referenten, dann sind die an die schweizerischen Vortragenden gezahlten Honorare gemäß Artikel 14 des DBA-Schweiz von der inländischen Besteuerung freizustellen. Bei Vorlage einer schweizerischen Ansässigkeitsbescheinigung kann der Steuerabzug nach § 99 EStG unterbleiben.

Gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland sind die in Deutschland ansässigen Vortragenden hingegen mit den bezogenen Honoraren in Österreich steuerpflichtig. Dies gilt auch für jene deutschen Vortragenden, die von einer deutschen Kapitalgesellschaft unter Vertrag genommen wurden und auf Grund eines Vertrages zwischen dem österreichischen Vertriebsunternehmen und der deutschen Kapitalgesellschaft nach Österreich entsandt werden. Allerdings trifft in diesem letztgenannten Fall die Steuerabzugspflicht nicht das österreichische Vertriebsunternehmen, sondern die deutsche Kapitalgesellschaft.

In umsatzsteuerlicher Hinsicht ist die Vortragstätigkeit einer "unterrichtenden Leistung" im Sinn von § 3a Abs. 8 lit. a UStG ähnlich, sodass der Leistungsort der schweizerischen und deutschen Vortragenden in Österreich gelegen ist. Nach Maßgabe der Verordnung BGBl. 1974/800 kann eine unechte Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch genommen werden.

07. Juni 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 14 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
§ 3a Abs. 8 lit. a UStG 1994, Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994

Schlagworte:

Ansässigkeitsbescheinigung, unterrichtende Leistung, Leistungsort

Stichworte