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Verwertungsrechte an der Aufzeichnung eines Live-Konzertes

BMFF 493/1-IV/4/0119.2.20012001

EAS 1811

Wurde mit einem in der Schweiz ansässigen Ensemble neben einem Vertrag über die Teilnahme an einem inländischen Konzert ein weiterer Vertrag über das Recht der Aufzeichnung und späteren Verwertung dieses Live-Konzertes abgeschlossen, dann fallen die für diese Überlassung der Verwertungsrechte gezahlten Vergütungen unter Artikel 12 des DBA-Schweiz (siehe auch Z. 18 des OECD-Kommentars zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Sie unterliegen damit einer auf 5% eingeschränkten Besteuerung in Österreich.

19. Februar 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 12 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

Überlassung der Verwertungsrechte

Stichworte