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Bei der deutschen Künstler-Abzugsbesteuerung unberücksichtigt gebliebene Betriebsausgaben

BMFT 342/1-IV/4/0016.5.20002000

EAS 1656

Organisiert ein in Österreich ansässiger Künstler Konzertauftritte in Deutschland und zieht er hiezu von ihm bezahlte in- und ausländische Künstler bei, dann sind die ihm (dem österreichischen Künstler) aus den Deutschland-Konzerten erwachsenden Betriebsausgaben (insb. Gagen an die von ihm engagierten in- und ausländischen Künstler, Reisespesen) in Österreich vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen. Dies deshalb, weil gemäß Art. 8 Abs. 2 letzter Satz i.V. mit Art. 15 DBA-Deutschland die aus den Deutschlandtourneen erzielten Einkünfte aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden sind. Der Umstand, dass die diese Einkünfte kürzenden Aufwendungen bei der deutschen Abzugsbesteuerung unberücksichtigt geblieben sind, vermag nicht ihre Abzugsfähigkeit in Österreich zu begründen.

16. Mai 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Art. 15 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

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