EAS 1600
Plant ein in den USA ansässiger, freiberuflich tätiger Künstler ein Inlandsgastspiel, wobei die erzielten Einnahmen (einschließlich Kostenersatz) den Jahresgrenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 USD nicht übersteigen wird, dann kann nach Maßgabe des Erlasses AÖFV. Nr. 111/1999 erwirkt werden, dass der in § 99 EStG vorgesehene Steuerabzug unterbleibt.
Wurde der Steuerabzug dennoch vorgenommen (z.B. weil der inländische Veranstalter über die Ansässigkeit des Amerikaners im Sinn des DBA-USA im Unklaren belassen wurde), kann bei Vorliegen der DBA-Entlastungsvoraussetzungen die Rückerstattung des abgezogenen Steuerbetrages (formlos) beim Finanzamt Eisenstadt beantragt werden.
14. Februar 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Anmerkungen:
Dem Finanzamt Eisenstadt obliegt gemäß § 13a AVOG ab dem Jahr 2000 für das gesamte Bundesgebiet die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben.
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 17 Abs. 1 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998 |