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Österreichisch-sowjetisches Doppelbesteuerungsabkommen – Anwendung auf Gebiete von Nachfolgestaaten der vormaligen UdSSR

BMF04 4382/16-IV/4/9916.7.19991999Österreichisch-sowjetisches Doppelbesteuerungsabkommen ? Anwendung auf Gebiete von Nachfolgestaaten der vormaligen UdSSR

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982

Schlagworte:

DBA UdSSR, Nachfolgestaaten, örtlicher Anwendungsbereich

Verweise:

BMF 03.10.1997, 04 4382/10-IV/4/97, AÖF Nr. 245/1997
DBA UA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ukraine (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 113/1999

Anlässlich von DBA-Verhandlungen mit der Republik Kirgisistan wurde mitgeteilt, dass sich die kirgisische Seite nicht an das Abkommen zwischen Österreich und der vormaligen Sowjetunion vom 10. April 1981, BGBl. Nr. 411/1982 (AÖF Nr. 230/1982), gebunden fühlt.

In Abänderung des Erlasses vom 3. Oktober 1997, Z 04 4382/10-IV/4/97 (AÖF Nr. 245/1997) ist das genannte Abkommen daher bis auf weiteres auf die Gebiete der nachstehend angeführten Staaten anwendbar:

Armenien,

Belarus,

Georgien,

Moldova,

Russische Föderation,

Tadschikistan,

Turkmenistan,

Ukraine,

Usbekistan.

Ferner ist darauf hinzuweisen, dass das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuer von Einkommen und vom Vermögen vom 16. Oktober 1997, BGBl. III Nr. 113/1999, am 20. Mai 1999 in Kraft getreten ist. Gemäß Artikel 28 Absatz 1 findet dieses Abkommen sowohl auf im Abzugsweg einbehaltene, als auch auf veranlagte Steuern ab 1. Jänner 2000 Anwendung. Ab diesem Zeitpunkt endet daher gemäß Artikel 28 Absatz 2 im Verhältnis zur Ukraine die Anwendung des Abkommens zwischen Österreich und der vormaligen Sowjetunion.

 

16. Juli 1999
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota

Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:

 

Anmerkungen:
veröffentlicht in AÖF Nr. 178/1999

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA UdSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Sowjetunion (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982

Schlagworte:

DBA UdSSR, Nachfolgestaaten, örtlicher Anwendungsbereich

Verweise:

BMF 03.10.1997, 04 4382/10-IV/4/97, AÖF Nr. 245/1997
DBA UA (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ukraine (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 113/1999

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