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Verlustvortrag für die inländische Niederlassung einer französischen Gesellschaft

BMFE 12/16-IV/4/9927.9.19991999

EAS 1528

Ein in Frankreich ansässiger Steuerpflichtiger, der in seiner österreichischen Betriebstätte einen Verlust erleidet, ist nach Maßgabe der im Erlaß vom 8. November 1990, AÖFV. Nr. 291/1990, getroffenen Regelungen zum Verlustvortrag in Österreich berechtigt. Auf die Erklärung, daß hiedurch keine Verlustdoppelverwertung eintritt, kann allerdings nicht verzichtet werden.

27. September 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 26 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994

Schlagworte:

Betriebstättenverlust, Verlustdoppelverwertung

Stichworte