EAS 1500
Werden von österreichischen Firmen in Österreich ansässige hochqualifizierte Fachkräfte nicht unmittelbar als eigene Dienstnehmer aufgenommen, sondern im Wege eines im Ausland bestehenden Personalleasingunternehmens beschäftigt, dann ist in Fällen dieser Art zunächst zu prüfen, ob einer solchen Gestaltung auch in wirtschaftlicher Betrachtungsweise seitens der österreichischen Finanzverwaltung gefolgt werden kann. Dies erfordert eine eingehende Durchleuchtung aller Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalles, wie sie nur im Rahmen eines finanzbehördlichen Ermittlungsverfahrens angestellt werden können, wobei unter Umständen auch auf dem internationalen Amtshilfeweg Erkundigungen über die tatsächlichen Funktionen des ausländischen Unternehmens eingeholt werden müssen. Fälle dieser Art sind nicht geeignet, um im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens abgesichert zu werden.
26. Juli 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 21 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 |
Schlagworte: | Funktionsanalyse |