EAS 1307
Schließt eine österreichische KG mit ihrer deutschen Kommanditistin, einer deutschen GMBH, einen Arbeitsgestellungsvertrag zu fremdüblichen Bedingungen ab, dann wird diese Geschäftsbeziehung zwischen zwei Gewerbebetrieben, nämlich jenem der Kommanditistin und jenem der KG für steuerliche Belange nicht nach den Regeln der Bilanzbündeltheorie zu beurteilen sein; die Gestellungsvergütungen gehören daher diesfalls nicht zu den bei der inländischen Betriebstättengewinnermittlung nicht abzugsfähigen Sondervergütungen (Hinweis auf EStR 1984 Abschn. 78 Abs. 12). Diese innerstaatliche Beurteilung ist solange auch bei Anwendung des DBA-Deutschland maßgebend, als sich nicht aus dem Abkommenswortlaut oder dem Abkommenszusammenhang anderes ergibt. Dies ist nach dem derzeitigen Erkenntnisstand solange nicht der Fall, als die Vergütungen auf deutscher Seite korrespondierend als Betriebseinnahmen der deutschen Betriebstätten der GMBH erfasst und ebenfalls nicht als Sondervergütung und damit als Gewinnteil der österreichischen Betriebstätten der KG gewertet werden.
Bei Vorliegen eines deutschen Besteuerungsnachweises kann daher Steuerfreistellung von der österreichischen Besteuerung (Steuerabzug nach § 99 EStG 1988) in Anspruch genommen werden.
27. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |
Schlagworte: | Bilanzbündeltheorie, Betriebstättengewinn, Sondervergütungen |