EAS 1255
Wird die Tätigkeit eines in Israel ansässig gewordenen Auslandskorrespondenten des ORF von der israelischen Steuerverwaltung als Aktivtätigkeit und nicht als bloße Überlassung von Urheberrechten gewertet, und folglich eine Zuordnung der vom ORF gezahlten Vergütungen unter Artikel 14 DBA-Israel und nicht unter Artikel 12 DBA-Israel vorgenommen, dann bestehen keine Bedenken, wenn dieser Beurteilung auch auf österreichischer Seite gefolgt wird.
4. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 14 DBA IL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Israel (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 85/1971 |
Schlagworte: | Urheberrechte, Überlassung von Rechten |