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Dubiose Lizenzgebühren in die Niederlande

BMF04 0101/61-IV/4/9721.7.19971997

EAS 1113

 

Wie bereits in EAS 1035 aufgezeigt wurde, eignen sich die Niederlande infolge der Nichtbesteuerung der aus den Niederlanden in das Drittausland (z.B. auch in Steueroasen) abfließenden Lizenzgebühren besonders für die Errichtung von (funktionslosen) Durchlaufgesellschaften, die die Vorteile des österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens (Null-Satz für Lizenzgebühren) zweckwidrig ausnutzen ("treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö/NL und des Nullsatzes im niederländischen innerstaatlichen Recht können Lizenzgebühren (die als Betriebsausgaben das Steueraufkommen in Österreich gemindert haben) steuerfrei in Steueroasen abgesaugt werden.

Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich lizenzierten Rechte nicht im wirtschaftlichen Eigentum der niederländischen Gesellschaft stehen, weil diese Gesellschaft funktionslos (Briefkastengesellschaft) und demnach gar nicht in der Lage ist, eigenständige Willensentscheidungen und Verfügungen in Bezug auf die Lizenzierung nach Österreich zu treffen, nicht entkräftet werden und wird dieser Verdacht im Gegenteil im Verlauf des Ermittlungsverfahren durch das Verhalten auf Parteienseite noch bestätigt, dann besteht trotz Vorliegens einer Ansässigkeitsbescheinigung seitens der niederländischen Steuerverwaltung keine Verpflichtung zur Freistellung der Lizenzgebührenzahlungen von der österreichischen Abzugssteuerpflicht.

Allerdings kann in einem solchen Fall von Parteienseite Antrag auf Einleitung eines internationalen Verständigungsverfahrens gestellt werden, damit die Frage der Abkommensberechtigung der niederländischen Gesellschaft (insbesondere die Frage, ob es sich bei der niederländischen Gesellschaft um eine Briefkastengesellschaft oder eine operativ tätige Gesellschaft handelt) in Zusammenarbeit mit der niederländischen Steuerverwaltung geklärt wird.

21. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Lizenzgebühr, Treaty-Shopping, Steueroase, funktionslose Gesellschaft, funktionslose Zwischengesellschaft, Briefkastengesellschaft, Ansässigkeitsbescheinigung, Abzugsbesteuerung, Steuerfreistellung, Verständigungsverfahren, Lizenzgebühren

Verweise:

EAS 1035

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