EAS 1099
Sind in Österreich ansässige Personen als Miteigentümer am Vermögen eines schweizerischen Investmentfonds beteiligt, der in schweizerischen Beteiligungen und Anleihen investiert, dann besteht gemäß Artikel 10 und 11 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens das Recht, die den Sockelbetrag von 5% übersteigende schweizerische Verrechnungssteuer rückerstattet zu erhalten. Die verbleibende schweizerische Quellensteuer von 5% ist sodann in Österreich auf die Einkommensteuer anrechenbar.
Das Rückerstattungsverfahren ist in der Durchführungsvereinbarung vom 5. bzw. 6. Dezember 1974, BGBl. Nr. 65/1975, AÖF Nr. 73/1975, geregelt. Das Rückerstattungsformular trägt allerdings nunmehr die neue Bezeichnung "Form 84" und ist in der Drucksortenverwaltung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland erhältlich.
7. Juli 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975 |
Schlagworte: | Steuerrückerstattung, Ansässigkeit, Steuerabzug, Kapitalerträge, Zertifikatsinhaber, Rückerstattungsverfahren, Rückerstattung, Quellensteuer, Anrechnung, Anleihe, Anrechnung der ausländischen Steuer, Beteiligung, Quellenbesteuerung |
Verweise: | Durchführungsvereinbarung zum DBA-CH, AÖF Nr. 73/1975 |