EAS 1186
Schließt ein als Kapitalgesellschaft organisiertes niederländisches Theater mit einer österreichischen "Promotion"-Firma eine Vereinbarung über die Abhaltung von Theateraufführungen in drei österreichischen Städten ab, dann gelten für die Frage, ob die Promotion-Firma hinsichtlich der dafür zu entrichtenden Entgelte für die Einbehaltung des nach § 99 EStG vorzunehmenden Steuerabzuges haftet, die Grundsätze des "Orchestererlasses" (AÖF Nr. 112/1995) sinngemäß. Über die zugrundeliegende Problematik informiert EAS 884 betr. israelische Theatergastspiele. Mit den Niederlanden besteht jedenfalls zur Zeit keine Absprache darüber, ob österreichische Theater in reziproken Fällen auf Grund des DBA-Niederlande mit einer Steuerfreistellung in den Niederlanden rechnen können.
1. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971 |
Schlagworte: | Gastspiel eines ausländischen Theaters, Künstlerbesteuerung, Steuerabzug, Gastspiel, Steuerfreistellung |
Verweise: | § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |