EAS 779
Hat eine deutsche Kapitalgesellschaft in Österreich eine Tochtergesellschaft errichtet und gewährt diese österreichische Tochtergesellschaft einer griechischen Tochtergesellschaft des deutschen Konzerns ein (nicht hypothekarisch besichertes) Darlehen, dann sind die hiefür an die österreichische Gesellschaft gezahlten Darlehenszinsen in Griechenland gemäß Art. 11 Abs. 1 DBA-Griechenland von der griechischen Quellenbesteuerung zu entlasten. Die für bestimmte konzerninterne Finanzierungen in Art. 11 Abs. 3 DBA-Griechenland vorgesehene 10-prozentige Quellenbesteuerung kommt nicht zur Anwendung, da diese Bestimmung eine Beteiligung des Darlehensgebers an der das Darlehen aufnehmenden Gesellschaft verlangt; die darlehensgebende österreichische Gesellschaft hält aber keine Anteile an der griechischen Gesellschaft in ihrem Betriebsvermögen.
4. Jänner 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 11 Abs. 3 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972 |
Schlagworte: | Konzerngesellschaft, Zinsen, Steuerentlastung, Quellensteuer, Beteiligung, Quellensteuerentlastung |