EAS 875
Kehren Österreicher, die jahrzehntelang in den USA gearbeitet haben, nach ihrer Pensionierung wieder nach Österreich zurück, dann besteht in Bezug auf die Besteuerung ihrer US-Sozialversicherungspension folgende Rechtslage : Diese Pensionen unterliegen sowohl in Österreich als auch in den USA der Besteuerung; auf Grund des zwischen Österreich und den USA bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens vom 25. Oktober 1956, BGBl. Nr. 232/1957, wird aber die US-Steuer auf die österreichische Steuer angerechnet; durch diese Steueranrechnung ist die internationale Doppelbesteuerung beseitigt.
30. April 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Pension, Renten, Anrechnung der ausländischen Steuer |