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Bezug von Softwareprodukten von der niederländischen Muttergesellschaft

BMF04 3682/7-IV/4/963.7.19961996

EAS 905

 

Die Frage, ob Entgelte, die eine österreichische Tochtergesellschaft ihrer niederländischen Muttergesellschaft für die Überlassung von Softwareprodukten zahlt, als Lizenzgebühren im Sinn von Art. 13 DBA-Niederlande zu qualifizieren sind und folglich einer inländischen Abzugsbesteuerung unterliegen, hängt sehr von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab und lässt sich nicht in verallgemeinender Form in der einen oder anderen Richtung beantworten. Es spricht für das Vorliegen einer Lizenzgebühr, wenn - ähnlich wie bei der Nutzungsüberlassung eines Patentes oder von Know-how - das Entgelt für die Erlaubnis entrichtet wird, das Produkt im Rahmen des Geschäftsbetriebes in einer Weise zu nutzen, die - ohne diese Erlaubnis - einen Eingriff in Schutzrechte des Urhebers der Software darstellen würde. Wird daher beispielsweise Computersoftware von der Muttergesellschaft überlassen, damit die Tochtergesellschaft daraus Verkaufskopien herstellt, dann wird nach Auffassung des BM für Finanzen das hiefür gezahlte Entgelt als Lizenzgebühr anzusehen sein.

Sollte es hingegen so sein, dass Computerdisketten von der Muttergesellschaft für Vertriebszwecke der österreichischen Tochtergesellschaft übersandt werden, dann wird das Entgelt - ähnlich wie bei einem Einkauf von Büchern für Vertriebszwecke - keine Lizenzgebühr darstellen.

Die Grenzen sind fließend; im Zweifel wird jedoch dann, wenn im DBA-Partnerstaat die Entgelte nach dem Betriebstättenartikel (Art. 7 OECD-MA) und nicht nach dem Lizenzgebührenartikel (Art. 12 OECD-MA) behandelt wurden, dieser Vorgangsweise auch in Österreich gefolgt werden können. (Hinweis auf Z 16 des OECD-Kommentars zu Art. 12 OECD-MA).

03. Juli 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971

Schlagworte:

Lizenzgebühr, Abzugssteuer, Steuerabzug, Verwertung der Urheberrechte

Verweise:

OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Stichworte