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Hälftesteuersatz bei KG-Anteilsveräußerung durch Steuerausländer

BMFP 105/2-IV/4/962.8.19961996

EAS 916

 

Veräußert ein Steuerausländer (ein "beschränkt Steuerpflichtiger") seinen inländischen KG-Anteil aus Altersgründen (Vollendung des 60. Lebensjahres), dann ist für die Beantwortung der Frage, ob auch die weitere Voraussetzung für die Erlangung des Hälftesteuersatzes nach § 37 Abs. 5 EStG, nämlich die Einstellung seiner Erwerbstätigkeit, erfüllt ist, nicht nur auf seine inländische Erwerbstätigkeit abzustellen. Denn alle Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes sind grundsätzlich gleichermaßen auf Steuerinländer und Steuerausländer anzuwenden, soweit sich nicht aus dem EStG ausdrücklich anderes ergibt (wie zB im Fall des § 102 EStG oder § 99 EStG); es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, Steuerinländer zu diskriminieren und bei ihnen die vollständige Zurückziehung aus dem Erwerbsleben zu fordern, dies aber bei Steuerausländern nicht zu verlangen.

2. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 37 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Schlagworte:

Veräußerungsgewinn, Veräußerungserlös, Veräußerung von Beteiligungen, Diskriminierung, Diskriminierungsverbot

Verweise:

§ 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
§ 102 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988

Stichworte