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Erwerb von Auslandsbeteiligungen über eine luxemburgische und niederländische Basisgesellschaft

BMFL 78/2-IV/4/9621.8.19961996

EAS 935

 

Der Zweck von § 10 Abs. 3 KStG ist darauf ausgerichtet zu vermeiden, dass das internationale Schachtelprivileg von österreichischen Kapitalgesellschaften dazu eingesetzt wird, aus Steuergründen in das Ausland verlagerte in- oder ausländische Passiveinkünfte steuerfrei nach Österreich rückzuführen. Internationale Gestaltungen dieser Art, die in erster Linie bezwecken, der österreichischen Steuerlast auszuweichen, verdienen keine Förderung durch das internationale Schachtelprivileg.

Wenn nun eine österreichische Kapitalgesellschaft eine Basisgesellschaft in den Niederlanden errichtet hat, um offenbar mit den Finanzmitteln einer zweiten Basistochtergesellschaft in Luxemburg Beteiligungen in Italien zu erwerben, wobei die an die luxemburgische Gesellschaft geflossenen Zinsen in Luxemburg unbesteuert geblieben sind, und wenn weiters die luxemburgische und die niederländische Gesellschaft schließlich fusionieren und nun die niederländische Gesellschaft die seinerzeit steuerfrei angesammelten Zinsen nach Österreich (wieder steuerfrei) ausschütten möchte, dann handelt es sich hierbei offenkundig um steuerlich motivierte internationale Gestaltungen, die aus steuerlicher Sicht zumindest als unerwünscht zu klassifizieren sind; denn sie diskriminieren jedes andere österreichische Unternehmen, das auf derartige Umgehungsgestaltungen verzichtet.

Es wird um Verständnis gebeten, dass das BM für Finanzen aus grundsätzlichen Erwägungen im EAS-Verfahren nicht bereit sein kann, Interpretationsricken in Bezug auf § 10 Abs. 3 KStG abzunehmen, wenn zu vermuten ist, dass hiedurch eine internationale Steuerplanung mit dem Ziel einer unerwünschten Vermeidung österreichischer Abgabenbelastungen abgesichert werden soll.

21. August 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

§ 10 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988

Schlagworte:

Schachtelbeteiligung, Schachteldividende, Steuerumgehung, Diskriminierung, Gewinnausschüttung

Stichworte