EAS 563
Wird ein in den USA ansässiger Arbeitnehmer mit US-Staatsbürgerschaft von seinem US-Arbeitgeber für die Dauer von zwei Jahren zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsandt, so kann in Bezug auf seine Beteiligung an einer amerikanischen S-Corporation eine internationale Doppelbesteuerung eintreten. Denn auf der Grundlage der durch die deutsche höchstgerichtliche Judikatur beeinflussten österreichischen Verwaltungspraxis (Urteile des RFH vom 12.2.1930, RFHE 27 S. 73 und des BFH vom 17.7.1968, BStBl. II S. 695) verliert eine amerikanische Kapitalgesellschaft, die einer österreichischen Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, diese Eigenschaft nicht dadurch, dass sie nach amerikanischem Steuerrecht für die Behandlung als "S-Corporation" und damit für einen Besteuerungsdurchgriff auf die Gesellschafter optiert (siehe auch EAS 478).
Insbesondere für den Fall, dass die US-Gesellschaft keine Gewinne an den genannten US-Bürger ausschüttet, würde der hiedurch mitverursachte Wertzuwachs der Beteiligung in Österreich der Wertzuwachsbesteuerung nach § 31 EStG unterliegen. Diese Wertzuwachsbesteuerung wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen durch das DBA-USA nicht ausgeschlossen, da dieses Abkommen - anders als die jüngeren DBAs - keine Bestimmung enthält, die im Abkommen nicht besonders genannte Einkünfte (hier: ein nicht realisierter Wertzuwachs) dem Ansässigkeitsstaat (im vorliegenden Fall vermutlich USA) zuweist.
Das Bundesministerium für Finanzen wäre aber in einem derartigen Fall bereit, eine in den USA nachweislich auf den Wertzuwachs entfallende US-Einkommensteuer auf die österreichische, den gleichen Wertzuwachs treffende Einkommensteuer gemäß § 48 BAO anzurechnen.
12. Jänner 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | § 48 BAO, Durchgriffsbesteuerung, Anrechnung, Anrechnung der ausländischen Steuer, vergleichbare inländische Gesellschaftsform, Auslandsentsendung, Dienstnehmerentsendung |
Verweise: | § 31 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988 |