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Italienische Gesellschaftergeschäftsführer österreichischer GesmbHs

BMF04 2542/2-IV/4/9528.2.19951995

EAS 586

 

Im Verhältnis zur Schweiz ist im Rahmen eines Verständigungsverfahrens Einigung dahingehend erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach Artikel 15 des Abkommens (Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) richtet. Dies deshalb, weil nach Abschluss eines DBA vorgenommene Änderungen des innerstaatlichen Rechts nicht gegen den Willen des DBA-Partners zu einer Veränderung der im Abkommen festgelegten Abgrenzung der Besteuerungsrechte führen darf. Das DBA-Italien ist - wie das DBA-Schweiz - ausgehandelt worden, bevor die gesetzliche Umqualifizierung der Einkünfte von Gesellschafterdienstnehmern in solche aus selbständiger Arbeit in Österreich vorgenommen wurde, so dass die im Verhältnis zur Schweiz vertretene Ansicht - solange sich nicht in einem internationalen Verständigungsverfahren oder aus sonstigen Gründen eine andere Auslegungsnotwendigkeit ergibt - auch gegenüber Italien sachgerecht erscheint.

Nach Auffassung des BM für Finanzen unterliegen daher die von einer österreichischen GesmbH an ihre in Italien ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer gezahlten Bezüge gemäß Artikel 15 DBA-Italien in Österreich der Besteuerung; die österreichische Steuer ist gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Italien auf die italienische Steuer anzurechnen und stellt diesfalls daher keine steuerliche Mehrbelastung für den italienischen Geschäftsführer dar.

28. Februar 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
Art. 23 Abs. 2 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985

Schlagworte:

Verständigungsverfahren, Dienstverhältnis, Geschäftsführer, Geschäftsführerbezüge, Geschäftsführervergütung, Geschäftsführertätigkeit, Gesellschafter-Geschäftsführer, Anrechnung, Anrechnungsverpflichtung, Anrechnungsmethode

Verweise:

DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Stichworte