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Deutsche Direktbelieferung österreichischer Kunden bei Bestand einer inländischen Tochtergesellschaft

BMFC 643/3/1-IV/4/9521.9.19951995

EAS 722

 

Wird der Österreich-Vertrieb eines bestimmten Produktbereiches eines deutschen Konzerns aus der österreichischen Vertriebstochter ausgegliedert und unmittelbar von der deutschen Muttergesellschaft besorgt, wobei jedoch nicht ganz auf die Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft verzichtet wird, dann wird besonders zu prüfen sein, ob diese weitere Mitwirkung der österreichischen Tochtergesellschaft nicht dazu führt, dass sie entweder hinsichtlich des herausgelösten Produktbereiches nunmehr als abhängiger Vertreter der deutschem Muttergesellschaft anzusprechen ist oder dass Räumlichkeiten, die diese Tochtergesellschaft für die deutsche Muttergesellschaft zwecks Abwicklung ihrer Direktgeschäfte zur Verfügung hält, eine räumliche Betriebstätte der deutschen Muttergesellschaft begründen. In beiden Fällen würde für die deutsche Muttergesellschaft eine inländische "Betriebstätte" im Sinn des DBA-Deutschland geschaffen werden, die Steuerpflicht der Direktbelieferungen in Österreich zur Folge hätte.

Die Frage kann allerdings nicht im ministeriellen EAS-Verfahren entschieden werden, da weitere Erhebungen in dieser Angelegenheit vom zuständigen Finanzamt angestellt werden müssten. Der Umstand, dass zumindest ein Teil der Produkte auf dem Gelände der österreichischen Tochtergesellschaft gelagert wird, sowie die Tatsache, dass Mitarbeiter der Tochtergesellschaft Aufgaben im Bereich des Vertriebes der ggstl. Produktlinie für die deutsche Muttergesellschaft erfüllen, lässt vermuten, dass der Bestand einer Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland zu bejahen sein wird.

21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955

Schlagworte:

Vertreterbetriebstätte, betriebstättenbegründende Räumlichkeiten, Inlandsbetriebstätte, Vertriebsfunktion, Vertriebsaktivitäten

Stichworte