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Langjährige Entsendung zur US-Tochtergesellschaft

BMFG 2286/1/1-IV/4/9527.11.19951995

EAS 766

 

Wird ein Dienstnehmer einer österreichischen Aktiengesellschaft als Geschäftsleiter zur US-Tochtergesellschaft in die USA entsandt und begründet er dort seinen Hauptwohnsitz, wobei der inländische Wohnsitz als Zweitwohnsitz aufrechterhalten wird, dann liegt der Fall einer Doppelansässigkeit vor; gemäß Artikel XV des DBA-USA unterliegen damit die vom österreichischen Arbeitgeber für die in den USA ausgeübte berufliche Tätigkeit gezahlten Bezüge in Österreich der Besteuerung, wobei eine von denselben Bezügen erhobene US-Bundeseinkommensteuer (im Veranlagungsweg) in Österreich anzurechnen wäre. Die bisher gemäß § 240 BAO erfolgte Rückzahlung der österreichischen Lohnsteuer ist demnach zu Unrecht erfolgt (die Lohnsteuerrückzahlung würde nur dann zu keinem österreichischen Steuerausfall führen, wenn die anzurechnende US-Steuer höher wäre).

Die gleiche Rechtslage gilt für Zeiträume ab der Pensionierung des Dienstnehmers. Nicht nur die österreichische Sozialversicherungspension, sondern auch die vom inländischen Arbeitgeber gezahlte Firmenpension unterliegen infolge der Aufrechterhaltung des inländischen Zweitwohnsitzes gemäß Artikel XV DBA-USA der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung. Sollte es zu einer internationalen Doppelbesteuerung kommen, weil die USA in diesem Fall nicht bereit sind, die "Quelle" der Pensionszahlungen als in Österreich gelegen anzusehen (und sich folglich weigern, die österreichische Lohnsteuer auf die US-Einkommensteuer anzurechnen), wäre das BMF bereit, die Bestimmung in gleicher Weise zu interpretieren und diesfalls - wie bei den Aktivbezügen - die US-Steuer auf die österreichische Steuer anzurechnen. Doch auch diese Anrechnung könnte nur im Wege eines Veranlagungsverfahrens erfolgen.

27. November 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Dienstnehmerentsendung, inländischer Wohnsitz, Anrechnung der ausländischen Steuer, Anrechnungsverpflichtung, Veranlagung, Lohnsteuerabzug, Rückerstattung, Auslandsentsendung

Verweise:

§ 240 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

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