EAS 771
Wird ein US-Staatsbürger von seinem amerikanischen Dienstgeber für einige Jahre nach Österreich zu einer österreichischen Konzerngesellschaft entsendet, so tritt für ihn hiedurch eine "Doppelansässigkeit" ein, die in den USA kraft US-Staatsbürgerschaft und in Österreich kraft inländischem Wohnsitz zur unbeschränkten Steuerpflicht führt. Gemäß Art. XV DBA-USA unterliegen die Gesamteinkünfte in beiden Staaten nach deren inländischem Recht der Besteuerung, wobei nach Maßgabe des Art. XV Abs. 1 DBA-USA die österreichische Steuer auf die US-Steuer anzurechnen ist.
Eine Anrechnung von US-Steuern nach Art. XV Abs. 2 DBA-USA hat in diesem Fall in Österreich nicht stattzufinden, da eine derartige Anrechnung voraussetzt, dass sich die Einkunftsquelle in den USA befindet. Im Fall von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit befindet sich die Einkunftsquelle allerdings nicht dort, wo der die Bezüge auszahlende Arbeitgeber ansässig ist, sondern dort, wo die Arbeit ausgeübt wird (Art. II Abs. 2 lit. d DBA-USA); bei einem beruflich ausschließlich in Österreich tätigen Mitarbeiter einer US-Gesellschaft liegt sonach die Quelle seiner Einkünfte in Österreich.
Damit erübrigt es sich auf Berechnungsmodalitäten einzugehen, die im Fall von wechselseitigen internationalen Steueranrechnungen bei gemeinsamer Anwendung von Abs. 1 und Abs. 2 des Art. XV DBA-USA zu berücksichtigen sind.
6. Dezember 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
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Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957 |
Schlagworte: | Auslandsentsendung, Dienstverhältnis, inländischer Wohnsitz, Anrechnung, Dienstnehmerentsendung, Tätigkeitsstaat, Tätigkeitsort |