vorheriges Dokument
nächstes Dokument

KG-Umgründung mit US-Kommanditisten

BMF04 4982/109-IV/4/934.1.19941994

EAS 369

 

Wurde eine österreichische KG, an der eine in den USA ansässige natürliche Person zu 20% beteiligt ist, am 1. Jänner 1993 in eine inländische GesmbH eingebracht, wobei die in den USA ansässige natürliche Person den 20-prozentigen GesmbH-Anteil in ihrem Privatvermögen hält, so wird das Besteuerungsrecht Österreichs durch das DBA-USA hinsichtlich allfälliger in die GesmbH-Beteiligung eingehender stiller Reserven nicht eingeschränkt. Es tritt sonach kein Aufwertungszwang nach § 16 Abs. 2 UmgrStG ein. Würde die GesmbH-Beteiligung allerdings zu einem US-Betriebsvermögen gehören, müssten besondere Überlegungen angestellt werden.

4. Jänner 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Beteiligung, stille Reserven, Beteiligungsveräußerung, Einbringungsgewinn

Verweise:

§ 16 UmgrStG, Umgründungssteuergesetz, BGBl. Nr. 699/1991

Stichworte