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Ausländische Vorbereitungen für inländische Gastspiele

BMFP 2213/2/1-IV/4/944.5.19941994

EAS 435

Werden ausländische Künstler für inländische Festspielveranstaltungen engagiert und finden hiezu Vorbereitungsarbeiten (Übersetzungen für deutsche Erstaufführungen, Proben usw.) im Ausland statt, so teilen nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Steuerzuteilungsregeln der Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht für sämtliche Vergütungen zu, die aus Anlass des inländischen Gastauftrittes gezahlt werden. Eine Aufteilung der Vergütungen auf einen Inlands- und Auslandsteil ist in den DBAs nicht vorgesehen. Sollte von ausländischen Steuerverwaltungen in Fällen dieser Art nicht korrespondierend vorgegangen werden, d.h. wird keine Steuerfreistellung bzw. Anrechnung der österreichischen Steuer vorgenommen, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens geklärt werden.

4. Mai 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen

Schlagworte:

Gastspiel, Gastspielvergütung, Festival, Festivalveranstalter, Künstlerbesteuerung, künstlerische Tätigkeit, Freistellung, Anrechnungsmethode, Verständigungsverfahren

Stichworte