vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Beteiligungsveräußerung durch einen in der Türkei ansässigen Deutschen

BMFSch 376/11/1-IV/4/9420.9.19941994

EAS 498

 

Veräußert ein seit 25 Jahren in der Türkei ansässiger deutscher Staatsbürger 70% seiner im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung an einer österreichischen Organträgergesellschaft (GesmbH), so ist diese Transaktion gemäß Artikel 13 Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann nicht eintreten, wenn die in der zitierten Abkommensbestimmung genannte Spekulationsfrist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen wäre.

20. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 13 Abs. 3 DBA TR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Türkei (Einkommen- und Vermögenssteuer - Steuerumgehung), BGBl. Nr. 595/1973

Schlagworte:

Steuerfreistellung, Freistellung, 6-Monats-Frist, 6-Monats-Grenze, Veräußerungsvorgang, Anteilsveräußerung, Veräußerung von Beteiligungen, Veräußerungserlös, Veräußerungsgewinn

Stichworte