EAS 265
Die im Bereich der Einkommensbesteuerung entwickelten Grundsätze der "Bilanzbündeltheorie" sind bei Anwendung des für die Einkommensbesteuerung maßgebenden österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens auch im internationalen Verhältnis von Bedeutung. Die Gewinnanteile, die eine in Österreich ansässige Gesellschafterin von einer inländischen Personengesellschaft bezieht, sind demzufolge insoweit von der inländischen Einkommensbesteuerung freizustellen, als sie auf Beteiligungserträge an ihrer deutschen (Tochter)Personengesellschaft zurückzuführen sind. Sinngemäßes gilt auf dem Gebiet der Vermögensbesteuerung.
Diese Betrachtungsweise gilt allerdings nicht im Bereich der Erbschaftsbesteuerung. Nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen steht daher das österreichisch-deutsche Doppelbesteuerungsabkommen auf dem Gebiete der Erbschaftsbesteuerung einer steuerlichen Erfassung jener Vermögenswerte nicht entgegen, die auf die Beteiligung der inländischen (Mutter)Personengesellschaft an ihrer deutschen (Tochter)Personengesellschaft zurückzuführen sind.
12. Mai 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955 |
Schlagworte: | Steuerfreistellung, Freistellung, Beteiligung am Betriebsvermögen |