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Vermögensbesteuerung bei österreichisch-schweizerischem Doppelwohnsitz

BMFB 3374/1/1-IV/4/9323.6.19931993

EAS 278

 

Bei Bestand einer dauernden Haushaltsgemeinschaft erfüllen auch dann beide Ehepartner die gesetzlichen Voraussetzungen, die zur Annahme eines inländischen steuerlichen Wohnsitzes im Sinn des § 26 BAO erforderlich sind, wenn nur ein Ehepartner in Österreich lebt wohingegen der andere die schweizerische Wohnung benützt. Denn auch in einem solchen Fall hat der in der Schweiz lebende Ehepartner infolge der aufrechten Ehe die jederzeitige Verfügungsmacht über die österreichische Wohnung und es sprechen die äußeren Umstände dafür, dass er - gemeinsam mit dem hier lebenden Ehepartner - die Wohnung beibehalten und (zumindest gelegentlich) benutzen wird. Die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung im Bereich der Vermögensbesteuerung sind damit erfüllt.

Sollte in einem solchen Fall daher der Mittelpunkt der Lebensinteressen bei einem der Ehepartner in der Schweiz gelegen sein, so ist für diesen Ehepartner gemäß Art. 4 DBA-Schweiz die Schweiz der "Ansässigkeitsstaat", so dass gemäß Artikel 22 DBA-Schweiz der österreichische Vermögensbesteuerungsanspruch auf jene Vermögenswerte eingeschränkt wird, hinsichtlich derer das DBA dem Nicht-Ansässigkeitsstaat Besteuerungsrechte einräumt (im wesentlichen inländisches Grund- und Betriebstättenvermögen).

Sobald auch der zweite Ehepartner seinen Hauptwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen) in die Schweiz verlegt, tritt auch hinsichtlich der ihm zuzurechnenden Vermögenswerte die gleiche Rechtsfolge ein, wobei - wegen der Beibehaltung der inländischen Wohnung als Zweitwohnsitz - weiterhin die vermögensteuerliche Erfassung im Rahmen der Haushaltsbesteuerung vorzunehmen ist.

23. Juni 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

Art. 4 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Art. 22 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975

Schlagworte:

inländische Wohnung, Lebensmittelpunkt, inländischer Zweitwohnsitz, Ansässigkeit

Verweise:

§ 26 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961

Stichworte