EAS 359
Hat ein US-Staatsbürger gemeinsam mit seiner Gattin in Österreich einen Wohnsitz begründet und geht in der Folge US-Liegenschaftsvermögen im Erb- oder Schenkungsweg auf seine Ehegattin über, so ist Österreich entweder gemäß Artikel 5 in Verbindung mit Artikel 9 Abs. 5 DBA(Erb)-USA oder gemäß Artikel 7 DBA(Erb)-USA verpflichtet, den Vermögensübergang von der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung freizustellen. Die erstgenannten Bestimmungen kommen zur Anwendung, wenn sich der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens (bei US-Staatsbürgern in der Regel ein fünf Jahre übersteigender Hauptwohnsitz) in Österreich befindet; die zweitgenannte Regelung ist maßgebend, wenn der Wohnsitz im Sinn von Artikel 4 des Abkommens weiterhin in den USA verbleibt. Der Umstand, dass der Vermögensübergang in den USA wegen der "marital deduction" unbesteuert bleibt, lässt kein österreichisches Besteuerungsrecht aufleben.
17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Zusatzinformationen | |
---|---|
Materie: | Steuer |
betroffene Normen: | Art. 4 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983 |
Schlagworte: | Steuerfreistellung, Freistellung, Liegenschaftsvermögen, Erbschaftsbesteuerung, Schenkungssteuerbefreiung |