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Arbeitnehmerentsendung nach Österreich und Heimflüge zur Vermögenssicherung

BMFP 2163/12/1-IV/4/9317.12.19931993

EAS 358

Werden Dienstnehmer für zwei bis drei Jahre von US-Konzernen zu österreichischen Konzernunternehmen versetzt, und verlagert sich für diese Zeit infolge Mitübersiedlung der Familie der Lebensmittelpunkt nach Österreich, so spricht vieles dafür, dass Heimflüge in die USA zur Überwachung der in den USA verbliebenen Vermögenswerte (z.B. Wohnung) sowie der in diesem Zusammenhang stehenden Behördenwege in erster Linie Aufwendungen darstellen, die durch solche Vermögenswerte verursacht sind und die daher, falls derartige Vermögenswerte Erträge einbringen, bei der steuerlichen Erfassung dieser Erträge Berücksichtigung finden müssen. Der Umstand, dass die Vermögenswerte nicht ertragbringend genutzt werden, kann nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen nicht dazu führen, dass hiedurch ein für den Lohnsteuer-Werbungskostenabzug ausreichender Verursachungszusammenhang mit den inländischen Lohnbezügen hergestellt wird.

Verbleibt die Familie während der Inlandsversetzung im Ausland, können im Rahmen von RZ 210 der Lohnsteuerrichtlinien Kosten für Familienheimflüge als Werbungskosten geltend gemacht werden. Darüber hinaus gehende Aussagen allgemeiner Art können im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht getroffen werden, insbesondere kann nicht bestätigt werden, dass monatliche Familienheimflüge in die USA bzw. wöchentliche Heimflüge nach Frankreich bereits als "üblich" angesehen und damit als Werbungskosten abgesetzt werden können. Fragen dieser Art müssen im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden. Hierbei wird insbesondere bei Konzernversetzungen nicht unberücksichtigt bleiben dürfen, in welchem Ausmaß der multinationale Konzern selbst durch Leistung eines Kostenersatzes Heimflüge seiner Arbeitnehmer als üblich und damit unterstützungswürdig ansieht.

17. Dezember 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

 

Zusatzinformationen

Materie:

Steuer

betroffene Normen:

DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957

Schlagworte:

Arbeitskräfteentsendung, Verlegung des Lebensmittelpunktes, Mittelpunkt der Lebensinteressen, Lohnsteuerabzug

Stichworte